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EES an der Grenze: Fingerabdruck auf der Türkei-Route

Stand: 10.10.2026

Das Einreise-/Ausreisesystem der EU (EES) ist seit dem 10. April 2026 an allen Schengen-Außengrenzen voll in Betrieb und begegnet Ihnen auf der klassischen Türkei-Route an 3 Übergängen, je Richtung 3-mal: auf der Hinfahrt in Röszke/Tompa (Ausreise aus Schengen), Kalotina (Einreise) und Kapıkule (Ausreise); auf der Rückfahrt an denselben drei Übergängen in umgekehrter Reihenfolge. Die Regel ist einfach: EU-Bürger sowie Inhaber eines Aufenthaltstitels oder eines Langzeitvisums eines Schengen-Staats werden nicht erfasst; ein mitreisender Angehöriger aus einem Drittstaat mit Kurzaufenthalt und ohne Aufenthaltstitel wird bei der ersten Einreise mit Fingerabdrücken und Gesichtsbild registriert (EU-Kommission, 27. Juli 2026).

Was das EES ist

Das EES speichert von Drittstaatsangehörigen, die für einen Kurzaufenthalt in den Schengen-Raum einreisen, die Passdaten, biometrische Daten (Fingerabdrücke und Gesichtsbild) sowie Datum der Ein- und Ausreise. Es ersetzt den Stempel im Pass und berechnet die 90/180-Tage-Regel automatisch. Nach Angaben der Kommission hat das System seit dem 10. April 2026 mehr als 145 Millionen Ein- und Ausreisen erfasst.

Wer nicht erfasst wird

Die Liste der EU-Kommission, soweit sie Reisende auf dieser Route betrifft:

  • Staatsangehörige der EU, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz. Mit deutschem, niederländischem oder österreichischem Pass: keine Erfassung.
  • Inhaber eines Aufenthaltstitels oder eines Visums für den längerfristigen Aufenthalt eines Schengen-Staats. Kontrolle wie bisher: Pass plus Aufenthaltstitel, kein Fingerabdruck.
  • Familienangehörige von EU-Bürgern (Ehepartner, Kinder, unterhaltsberechtigte Eltern) — wenn sie eine Aufenthaltskarte oder einen Aufenthaltstitel besitzen, ob sie mit dem EU-Bürger reisen oder nicht. Ohne Karte werden sie erfasst.

Aufenthaltstitel aus Zypern und Irland fallen nicht unter diese Ausnahme; wer damit einreist, wird erfasst.

Wer erfasst wird

Jeder, der für einen Kurzaufenthalt (bis zu 90 Tage in 180 Tagen) in den Schengen-Raum einreist und unter keine der Ausnahmen fällt: typischerweise ein Verwandter aus der Türkei ohne Schengen-Aufenthaltstitel, der mit nach Europa fährt. Bei der ersten Einreise wird der Pass gelesen, Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild werden aufgenommen; bei späteren Grenzübertritten wird nur noch abgeglichen. Für kleine Kinder gilt eine eigene Regel (keine Fingerabdrücke); Altersgrenze und Einzelheiten stehen auf der offiziellen EES-Seite der EU.

An welchem Übergang der Route

RichtungÜbergangWas passiert
HinfahrtRöszke / Tompa (HU→RS)Ausreise aus Schengen wird erfasst
HinfahrtGradina–Kalotina (RS→BG)Einreise nach Schengen — Registrierung/Abgleich hier
HinfahrtKapıkule (BG→TR)Ausreise aus Schengen wird erfasst
RückfahrtKapıkule (TR→BG)Einreise nach Schengen — Registrierung/Abgleich hier
RückfahrtGradina–Kalotina (BG→RS)Ausreise aus Schengen wird erfasst
RückfahrtRöszke / Tompa (RS→HU)Einreise nach Schengen — Registrierung/Abgleich hier

Über Rumänien ist Kapıkule die einzige Außengrenze (Über Rumänien in die Türkei); auf der Griechenland-Route übernehmen İpsala und Bogorodica–Evzoni dieselbe Rolle. So sieht es an zwei dieser Übergänge jetzt aus:

Kapıkule (Kapitan Andreevo) — jetzt
in die Türkei
~30 Min.vor 19 Min.ungefähr
nach Europa
~1 Std. 20 Min.vor 19 Min.ungefähr
Röszke–Horgoš — jetzt
in die Türkei
~30 Min.vor 19 Min.ungefähr
nach Europa
~30 Min.vor 19 Min.ungefähr

Was das für die Warteschlange heißt

  • Wir schätzen die Dauer nicht. Wir haben keine Datenquelle, die misst, wie viele Minuten das EES an einem Übergang kostet; die tatsächliche Wartezeit steht in den Karten oben und auf den Seiten Kapıkule und Röszke–Horgoš.
  • Den Nachweis dabeihaben. Aufenthaltstitel oder Aufenthaltskarte als Familienangehöriger eines EU-Bürgers — damit wird die Ausnahme belegt; ein abgelaufenes Dokument belegt sie nicht.
  • Jede Person im Auto wird einzeln beurteilt. Dass Sie ausgenommen sind, heißt nicht, dass Ihr Mitfahrer es ist.
  • Auf der Rückfahrt liegen Ausreise aus der Türkei und Einreise nach Bulgarien am selben Ort: Rückreise planen · Zoll und Freimengen.

Quellen

EU-Kommission — EES seit 10. April 2026 voll in Betrieb: Wer ist ausgenommen? (27. Juli 2026) · Offizielle EES-Seite der EU. Gelesen am 26. September 2026 für die türkische Fassung dieses Ratgebers; verbindlich ist die aktuelle Praxis der Grenzbehörden.

Weitere Ratgeber: Dokumente für die Fahrt · Checkliste · Route, Dauer, Grenzen

Häufige Fragen

Hayırlı yolculuklar — gute Fahrt

Dönüş yolu da yoldur, onu da güzel git.