Auto in der Türkei: Wie lange darf es bleiben? 730 Tage
Stand: 04.10.2026
Ein im Ausland zugelassenes Auto darf bis zu 730 Tage (2 Jahre) in der Türkei bleiben. Voraussetzung: Du wohnst im Ausland und warst in den letzten 12 Monaten vor der Einreise mindestens 185 Tage tatsächlich außerhalb der Türkei. Das steht im Ratgeber des türkischen Handelsministeriums für ausländisch zugelassene Fahrzeuge (Stand 03.01.2025), den wir am 4. Oktober 2026 erneut gelesen haben. Verbindlich für dein Auto ist am Ende, was der türkische Zoll bei der Einreise in sein System einträgt.
Die Einreise selbst läuft an der Grenze — Kapıkule gerade:
Die Regeln in Kürze
- Ein Auto, auf deinen Namen. Wer im Ausland wohnt, darf ein dort auf seinen Namen zugelassenes Fahrzeug vorübergehend in die Türkei mitbringen.
- 185 Tage im Ausland. Gezählt werden die letzten 365 Tage vor der Einreise, automatisch anhand der Pass-Ein- und Ausreisen. Die Tage müssen nicht zusammenhängen. Wer in dieser Zeit mit mehreren Pässen oder Ausweisen gereist ist, muss das dem Zoll sagen.
- 730 Tage für das Auto. Die Frist kann am Stück oder in Teilen genutzt werden. Die 185-Tage-Regel wird bei jeder Einreise neu geprüft.
- Restzeit zählt weiter. Hast du in den letzten 185 Tagen schon ein Auto eingeführt, wird die verbrauchte Zeit von den 730 Tagen abgezogen.
- Kostenlos. Die Registrierung des Fahrzeugs beim Zoll kostet nichts.
Für Rentner gilt eine Erleichterung: Wer aus dem Ausland in Rente gegangen ist, braucht für das erste Auto nach dem Rentenbeginn die 185 Tage nicht nachzuweisen; verlangt wird ein beglaubigter Rentennachweis mit türkischer Übersetzung.
Erfüllst du die 185 Tage nicht oder ist die Frist aufgebraucht, gibt es für Bewohner der EU, der EFTA und des Vereinigten Königreichs einmal innerhalb von 365 Tagen einen Monat — er wird bei der Einreise vergeben und am Stück genutzt.
Wer das Auto fahren darf
- Du selbst, als im Zollsystem eingetragener Berechtigter.
- Ehepartner, Eltern und Kinder — aber nur, wenn sie ebenfalls im Ausland wohnen. Sie sollten Belege dabeihaben (Familienregisterauszug, Pass). Können sie das bei einer Straßenkontrolle nicht nachweisen, wird das Auto stillgelegt und dem Zoll übergeben.
- Niemand sonst. Der Ratgeber ist hier eindeutig: Vollmachten für die Nutzung in der Türkei sind ungültig, egal ob in der Türkei oder im Ausland ausgestellt. Der Cousin oder Freund, der in der Türkei wohnt, darf das Auto nicht fahren — auch nicht, wenn du mitfährst. Ausnahme sind Notfälle.
Wird das Auto von Unberechtigten gefahren, verliehen, vermietet oder verkauft, droht nach dem Zollgesetz eine Geldstrafe in Höhe eines Viertels der Einfuhrabgaben, und das Fahrzeug muss außer Landes gebracht werden.
Etwas anderes ist die Vollmacht für die Einreise mit einem Auto, das nicht dir gehört: Was dafür verlangt wird, steht bei den Dokumenten für die Autofahrt.
Ohne Auto ausreisen: Zoll oder Taahhütname
Willst du das Auto in der Türkei lassen und zurückfliegen, musst du vor der Ausreise eines von zwei Dingen erledigen:
| Übergabe an den Zoll | Taahhütname (Verpflichtungserklärung) | |
|---|---|---|
| Wo | beim nächsten Zollamt | beim nächsten Zollamt oder über e-Devlet (turkiye.gov.tr), Dienst „Yurt Dışına Taşıtsız Çıkışlarda Taahhütname Verme ve Kaldırma“ |
| Frist des Autos | ruht | läuft weiter |
| Wo steht das Auto | beim Zoll | geparkt an der Adresse, die du angegeben hast |
| Wer darf fahren | niemand | niemand — auch Ehepartner, Kinder und Eltern nicht |
Hast du keines von beidem erledigt, fällt das bei der Passkontrolle auf und du wirst zum Zoll geschickt. Wer ohne Übergabe oder Taahhütname ausreist und keinen triftigen Grund nachweisen kann, zahlt eine Geldstrafe nach Artikel 241 des Zollgesetzes (im Ratgeber für 2025: 9.528 TL; der Betrag wird jährlich angepasst).
Ein Dritter kann das Auto mit einer gültigen Vollmacht für dich außer Landes bringen — er muss selbst im Ausland wohnen, und der Vorgang wird in der Regel 15 Tage vor dem letzten Ausreisetag des Fahrzeugs beim Zoll erledigt.
Wenn die Frist abläuft
Das Auto muss vor Ablauf der Frist ausreisen oder dem Zoll übergeben werden. Wer bis zu 3 Monate überzieht, zahlt eine gestaffelte Geldstrafe (im Ratgeber für 2025: 2.382, 4.764 und 7.146 TL für den ersten, zweiten und dritten Monat). Danach gilt die schwere Strafe von einem Viertel der Einfuhrabgaben.
Bei der Ausreise prüft die Türkei außerdem, ob für das Auto noch Autobahn- oder Brückenmaut offen ist: HGS und Maut in der Türkei. Was du im Auto mitnehmen darfst, steht bei den Zoll-Freimengen.
Dieser Text ist eine Information, keine Rechtsberatung; verbindlich sind die türkischen Zollvorschriften und die Auskunft des Zolls. Quelle: Ratgeber des türkischen Handelsministeriums (PDF, türkisch), gelesen am 4. Oktober 2026.
Weitere Ratgeber: Dokumente für die Autofahrt · Grüne Karte Türkei · Rückreise planen · Autoroute Deutschland–Türkei